24.09.2020

Regelung für den Fall eines erneuten Saisonabbruchs

Der Zentralvorstand des SFV hat an seiner letzten Sitzung beschlossen, den Erlass einer Regelung im Wettspielreglement für den Fall eines erneuten Saisonabbruchs zu lancieren.

Inhaltlich soll die Regelung vorsehen, dass Meisterschafts-Wettbewerbe gewertet werden, wenn im Zeitpunkt des Saisonabbruchs in der Mehrheit der Ligen aller Kategorien bereits mindestens die Hälfte der regulären Runden (exkl. Finalspiele, etc.) vollständig gespielt wurde. Bei ungleicher Anzahl Spiele der einzelnen Mannschaften im Moment des Abbruchs soll der Quotient aus Punkten durch Spiele massgebend sein. Abgebrochene Halbjahresmeisterschaften sollen unabhängig von der Anzahl ausgetragener Runden nicht gewertet werden. Gleiches soll selbstverständlich für Cupwettbewerbe gelten.

 

Bei weniger als der Hälfte vollständig gespielter Runden wird nicht gewertet (die Swiss Football League hat für die Raiffeisen Super League und die Brack.ch Challenge League bereits die gleiche Regelung verabschiedet). 

 

Zudem soll die Zuständigkeit für einen Abbruchentscheid für sämtliche Ligen, mit Ausnahme der Raiffeisen Super League und der Brack.ch Challenge League, beim Zentralvorstand des SFV liegen, um eine möglichst einheitliche Handhabung sicherzustellen. Details wie bspw. die Bestimmung der Auf- und Absteiger, wenn Finalspiele vorgesehen sind, sollen dagegen durch den Organisator des jeweiligen Wettbewerbes geregelt werden. 

​​

27.03.2024

1 Abend, 1 Thema

15.12.2023

Information SFV

15.03.2023

Fussballa 20.23

09.06.2021

Teammeldung FUTSAL

24.09.2020

SFV-Ausweise